Das Grundstück bebaubar machen
Boden, auf dem man bauen kann – So wird ein Grundstück bebaubar
Der Weg zum Eigenheim beginnt nur in seltenen Fällen mit der Hausplanung oder Baufinanzierung. Normalerweise muss erstmal ein Bauplatz her, auf dem das Traumhaus dann errichtet werden soll. Und selbst dann, kann nicht einfach mit den Mauerarbeiten begonnen werden. Wir erklären Ihnen hier, wie Ihr Grundstück bebaubar wird!
Früher kämpften mächtige Herrscher um Landbesitz - heute sind es Bauinteressierte, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Dabei geht es nicht wie vor Jahrzehnten um 10.000 Quadratmeter Boden, sondern lediglich um einen kleinen Bauplatz in der Stadt, deren Umland oder in einer ländlichen Region. Fakt ist nämlich: Baugrundstücke sind begehrt – egal wo!
Die Suche nach dem passenden Baugrundstück kann lange dauern und nervenaufreibend sein. Oft klickt man sich verzweifelt durch die bekannten Immobilienportale oder studiert die Anzeigen im Immobilienbereich der regionalen Zeitung. Das Ganze gleicht einem Wettkampf: Bei neuen Angeboten möchte man am liebsten der oder die Erste sein, denn nicht selten streiten sich um ein Grundstück mehrere Bewerber. Dann heißt es manchmal: Wer zuerst kommt, wohnt zuerst.
Ist man glücklicher Grundstücksbesitzer, kann man allerdings nicht so einfach mit dem Hausbau loslegen. Jeder Bauplatz weist seine Besonderheiten auf, die bei der Hausplanung berücksichtigt werden müssen, z.B. eine mögliche Hanglage oder die Tragfähigkeit des Bodens. Schritt für Schritt erklären wir Ihnen in diesem Artikel, was Sie bei der Grundstückssuche beachten müssen und wie Ihr Bauplatz anschließend bebaubar gemacht wird.
Schritt 1 - Die Grundstückssuche
Wo möchte ich wohnen?
Bevor man sich auf Grundstückssuche begibt, sollte man wissen, wo man bauen möchte. Deutschland hat als großes Land viele schöne Ecken und zahlreiche, vielfältige Landschaften zu bieten. Ob an der Küste, in den Bergen, in einer Großstadt oder auf dem Land, jede Region hat ihre Reize. Auch die Nähe zur Familie oder zur Arbeitsstätte spielen eine Rolle bei der Entscheidung für einen Wohnort. Bevor man sich festlegt, sollte man diese Kriterien bedenken:
Um später einen möglichst hohen Wohnkomfort genießen zu können, sollte man Grundstücke in unmittelbarer Nähe folgender Dinge meiden:
Land ist nicht gleich Land
Wer ein Grundstück sucht, dem fällt schnell auf, dass nicht nur erschlossene Baugrundstücke zum Verkauf stehen. Land ist nicht gleich Land! Daher ist es wichtig, sich vorher zu informieren, ehe man den Kaufvertrag für ein Grundstück unterschreibt, welches am Ende gar nicht bebaut werden kann.
Eine Kurzzusammenfassung der unterschiedlichen Arten von Land:
Hier handelt es sich um Grünflächen, die land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden. Auf ihnen ist der Bau von Privatwohnungen und -häusern nicht gestattet, da es sich weder um Bauland noch um Bauerwartungsland handelt.
Dies ist eine Fläche, die laut §5 Abs. 2 Immobilienwertermittlungsverordnung „nach Stand der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung des Gebiets eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lässt“. Das bedeutet, dass mindestens eine von drei Kriterien erfüllt ist:
- Es gibt eine entsprechende Darstellungen der Flächen im Flächennutzungsplan.
- Es gibt ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde bzgl. der Pläne.
- Die allgemeine städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets sieht es vor.
Allerdings ist weder die Erschließung gesichert, noch gibt es einen konkreten Starttermin der Erschließungsmaßnahme. Wer eine solche Fläche erwirbt (dies sind meist gewerbliche Käufer wie Hausbaufirmen), spekuliert und geht ein Risiko ein. Man sichert sich zwar die Fläche zu einem relativ niedrigen Preis und kann später die erschlossenen Grundstücke gewinnbringend verkaufen - es ist nur nicht klar, wann.
Im Gegensatz zum Bauerwartungsland steht der „Baureife“ beim Rohbauland nicht mehr viel entgegen. Rohbauland stellt viel mehr eine Zwischenstufe vom Bauerwartungsland zum baureifen Land her. Die Rohbauflächen sind von einer Gemeinde offiziell für eine bauliche Nutzung bestimmt und ein Bebauungsplan ist vorhanden und rechtlich geltend.
Nach §30, 33 und 34 BGB ist die Erschließung der Fläche allerdings noch nicht gesichert oder die Lage, Form und Größe der Fläche ist für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet.
Die Erschließung ist abgeschlossen und es sind unbebaute Grundstücke entstanden, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind. Hier spricht man nun vom baureifen Land oder dem sogenannten Baugrundstück.
Besonderheiten von Grundstücken
Nicht immer sind Baugrundstück rechteckig und eben. Vor allem in beliebten Regionen kann es sein, dass die Grundstücke Herausforderungen aufweisen, was die Bebaubarkeit betrifft. Eine Hanglage erschwert beispielsweise ebenso die Gründung, wie ein erhöhter Grundwasserspiegel im Boden.
Hanglage
Der Hausbau in Hanglage kann je nach Lage, Neigung und Ausrichtung einige Vorteile mit sich bringen, so zum Beispiel eine wunderschöne Aussicht über den Wohnort. Entscheidend ist dabei die Himmelsrichtung, nach der der Hang ausgerichtet ist. Am Südhang kann man den Sonnenverlauf optimal nutzen. In einem Haus am Ost- bzw. Westhang sind Sonnenauf- oder Untergänge gut zu beobachten. An einem Nordhang wohnt man allerdings im Schatten.
Ein Nachteil von Grundstücken in Hanglage: Der Hausbau ist alles andere als unkompliziert und birgt gewisse Risiken. Es müssen individuelle Lösungen getroffen werden, die oftmals Mehrkosten mit sich bringen.
Hochwassergebiete
Ein Haus am Meer oder See klingt vor allem an heißen Tagen verlockend. Anders sieht es bei tagelangen Regenfällen aus, wenn der Grundwasserspiegel gefährlich steigt. Bei Grundstücken in der Nähe von Wasser bedarf jede Situation eine individuelle Einschätzung, denn es gibt keine gesetzliche Vorgaben, wie Grundstücke und die darauf errichteten Gebäude abgesichert sein müssen.
Hier hilft ein Bodengrundgutachten, dass die maximale Höhe des Grundwasserspiegels misst, aus der sich eine Gründungsart und Abdichtungsempfehlung für das Haus ableiten lässt.
Schritt 2 – Das Baugrundgutachten
Viele Bauherren unterschätzen die Wichtigkeit eines Baugrundgutachtens und möchten sich diese Kosten beim Hausbau sparen. Das ist ein Fehler! Wer auf Sicherheit setzt, sollte sich definitiv für ein Baugrundgutachten entscheiden – schließlich sollte man wissen auf welchem Boden man baut. Je schwieriger nämlich der Baugrund, desto teurer auch der Hausbau.
Wofür braucht man ein Baugrundgutachten?
Das Gutachten gibt unter anderem Aufschluss über die Bebaubarkeit des Bodens und liefert zudem wichtige Erkenntnisse über die Bodenbeschaffenheit, welche die Gründung, Konstruktion und Statik des Hauses beeinflusst. Muss beispielsweise in die Baugrube eine Drainage oder Sauberkeitsschicht eingebracht werden? Oder benötigt die Fundamentplatte eine Abdichtung?
Beide Fragen können nach der Analyse des Bodens beantwortet werden. Vor allem beim Bau eines Kellers ist ein Baugrundgutachten unerlässlich, da man in einem solchen Fall bei den Erdarbeiten tief in den Boden vordringt. Ebenso sorgt das Gutachten für Transparenz bei den Hausbaukosten und gibt Aufschluss über mögliche Mehrkosten, die auf die Bauherren zukommen könnten.
Risikoreiches Bauen ohne Gutachten
Wer hier sparen will, kann am Ende eine teure Überraschung erleben und geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Die Wahrscheinlichkeit, dass mit fehlendem Baugrundgutachten keine späteren Baumängel oder Bauschäden auftreten ist gering. Außerdem: Ohne Baugrundgutachten werden die Erdarbeiten zu einer Kostenfalle.
Muss man über die Bodenbeschaffenheit mutmaßen, wird die Kostenkalkulation ungenau. Kostenpositionen wie der Aushub und dessen Entsorgung fehlen meist ganz. Plötzlich auftretende Mehrkosten aufgrund einer schlechteren Bodenbeschaffenheit als angenommen oder eines durch Altlasten verunreinigten Bodens werden wahrscheinlich.
Diese muss der Grundstückseigentümer, in den meisten Fällen also der Bauherr, tragen.
Zeitpunkt & Kosten für ein Baugrundgutachten
Ein Baugrundgutachten ist sogar so einflussreich für den späteren Hausbau, dass es im Idealfall noch vor Unterzeichnung des Grundstückkaufvertrages, spätestens aber vor Unterzeichnung des Bauvertrags ausgeführt und ausgewertet werden sollte.
Die Kosten für ein Baugrundgutachten belaufen sich laut dem „Verband Privater Bauherren“ (VPB) auf 500 bis 1.000 Euro. Anders bei Town & Country Haus: Hier ist das Baugrundgutachten ein Bestandteil des Hausbau-Schutzbriefes und so im Kaufpreis aller Town & Country Massivhäuser enthalten und wird im Planungsgespräch besprochen.
Inhalt des Bodengutachtens
Experten können aus einem Baugrundgutachten jede Menge herauslesen. Wichtig für den Hausbau ist aber vor allem die Bodenklasse bzw. die Homogenbereiche des Grundstücks. Früher orientierte man sich an der DIN 18300 und teilte den Boden des Grundstücks in eine von 7 Bodenklassen ein:
- Bodenklasse 1: Oberboden, auch Mutterboden genannt
- Bodenklasse 2: Fließende Böden/ Schöpfböden
- Bodenklasse 3: Leicht lösbare Böden, d.h. nicht bindige bis schwach bindige Sande und Kiese
- Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Böden
- Bodenklasse 5: Schwer lösbare Böden
- Bodenklasse 6: Felsböden
- Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Felsboden
Die Bodenklasse 3 war für den Hausbau ideal, da man die Gründung des Hauses auf ihr ohne viele Mehrkosten durchführen konnte. Der Boden in den Bodenklasse 4 und 5 bestand meist aus Lehm oder Ton, was zum Teil schon eine Mehrgründung mit Zusatzkosten bedeuteten konnte – dennoch war der Hausbau hier möglich.
Bodenbeschaffenheiten können in verschiedenen Schichten stark differieren. Mit Hilfe von Homogenbereichen lassen sie sich heute daher genauer definieren. Diese haben in folgenden Kategorien vorgeschriebene Eigenschaften und Kennwerte:
- Ortsübliche Bezeichnung
- Korngrößenverteilung mit Körnungsbändern
- Masseanteil von Steinen, Blöcken und großen Blöcken
- Dichte
- Undränierte Scherfestigkeit
- Wassergehalt
- Plastizität
- Konsistenzzahl
- Lagerungsdichte
- Organischer Anteil
- Bodengruppe nach DIN-Norm 18169:
- Grobkönig wie Kies oder Sand
- Gemischt-körnig wie Kies-Schluff, Kies-Ton, Sand-Schluff oder Sand-Ton
- Feinkörnig wie Schluff oder Ton
- Organogener Boden – nicht brenn- und schwelbar
- Organischer Boden – brenn- & schwelbar
- Auffüllung
Homogenbereiche spielen allerdings im privaten Hausbau nur eine kleine Rolle, denn auf kleinen Grundstücken findet man in allen 4 Ecken oftmals eine ähnliche Bodenbeschaffenheit. Um eine bessere Einschätzung treffen zu können, greifen viele Hausbauunternehmen daher auf die alten Bodenklassen zurück.
Schritt 3 – Erdarbeiten und Gründung
Endlich rücken die Bagger an! Es ist der erste sichtbare Meilenstein auf dem Weg zum Traumhaus: Wenn die Erdarbeiten beginnen, fällt so mancher Bauherren-Familie nach langer Warte- und Planungszeit ein Stein vom Herzen. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was bei dieser Phase des Hausbaus passiert und auf welche Kostenfallen Sie achten müssen!
Erdarbeiten
Mit den Erdarbeiten beginnt der tatsächliche Bau des eigenen Hauses. Traditionell gibt ein Spatenstich der Bauherren den Startschuss für die Arbeiten. Doch Vorsicht: Schon im Vorfeld lauert die erste Falle, über die Bauherren stolpern könnten. Die Zuständigkeit für die Erdarbeiten ist nicht immer geklärt. Hier lohnt sich ein Blick in die Bauleistungsbeschreibung des Hausanbieters.
Anders als bei Town & Country Haus haben nicht alle Hausanbieter die Erdarbeiten darin aufgeführt. Auch der Hersteller der Bodenplatte oder des Kellers muss nicht zwangsläufig die Erdarbeiten anbieten. Ist dies so, muss sich der Bauherr selbst darum kümmern und eine Firma mit den Arbeiten beauftragen.
Je nach Bauplan und Ergebnissen des Bodengrundgutachtens kann der Umfang der Erdarbeiten ganz unterschiedlich ausfallen. Man teilt die Arbeiten im Allgemeinen in 3 Bereiche:
1. Vorbereitung und Aushubarbeiten
Heutzutage wird noch selten mit Schaufel und Spaten eine Baugrube ausgehoben – viel mehr setzt man auf Erdbaumaschinen wie Bagger, Grader, Lader oder Raupe. Damit entfernt man zunächst Büsche und Bäume und reißt gegebenenfalls alte Baustrukturen ab. Als nächstes wird eine 20-30 Zentimeter dicke Schicht des Oberbodens, auch Humusschicht oder Mutterboden genannt, abgetragen.
Diese wertvolle Erde sollte man, wenn möglich, auf dem Grundstück lagern, da man sie zu einem späteren Zeitpunkt noch als Füllmaterial gebrauchen kann. Danach wird die benötigte Baugrube abgesteckt. Diese umfasst meist nicht nur die Fläche der Bodenplatte oder des Kellers, sondern auch einen Arbeitsbereich von 80-100 Zentimetern. Ein Schnurgerüst hilft beim Markieren der Baugrube.
Zusätzlich erfolgen auch noch die Ausgrabungen für die Trink-/Abwasserkanäle, Leitungen, Leerrohre oder Flächen für Zisternen. Im Anschluss erfolgt die Gründung des Neubaus.
Die Kosten für den Erdaushub setzen sich aus Bodenzusammensetzung, Lage des Baugrundstück, Umfang und weiteren, individuellen Anforderungen zusammen. Bei der Bodenzusammensetzung ist die Bodenklasse des Erdaushubs entscheidend. Auch hier orientiert man sich noch an der veralteten DIN-Norm 18300.
Die Bodenklassen 3-5 haben die besten Bauvoraussetzungen, sind also im Aushub am günstigen. Das bedeutet, die Kosten für den Erdaushub von den Bodenverhältnissen abhängig sind.
Aus diesem Grund sollte bei der Baufinanzierung ein finanzieller Puffer für den Erdaushub berücksichtigt werden. Bei Town & Country Haus ist die Bodenplatte sowie die Erdarbeiten im Hauspreis inklusive. Jedoch sollten Sie die individuellen Bodenverhältnisse Ihres Grundstücks mit Ihrem regionalen Town & Country Haus Partner besprechen, um Mehrkosten zu vermeiden.
2. Deponierung des Aushubs
Kann der Erdaushub der Baugrube aufgrund einer zu kleinen Grundstücksgröße nicht in der Nähe der Baustelle gelagert werden oder sind die Bauherren sicher ihn nach dem Hausbau nicht mehr gebrauchen zu können, muss dieser mithilfe von LKWs in Containern abtransportiert werden. Die Entsorgung erfolgt auf Deponien oder übertätigen Abbaustätten, aber nur, wenn der Erdaushub die dafür notwendigen Kriterien erfüllt.
Während Sand, Lehm, Ton oder Kies zur Erde zählen und problemlos angenommen werden, dürfen im Erdaushub keine Wurzeln, Chemikalien, Kunststoffe oder Glasreste zu finden sein. Ebenfalls verboten ist die Entsorgung von wertvollem Mutterboden, der laut §202 Baugesetzbuch „vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen“ sei. Hier müssen Bauherren also genau aufpassen.
Einige Gemeinden oder Städte fordern sogar eine Bodenanalyse, ehe sie die Erde annehmen, um zu verhindern, dass die Deponien mit eventuellen Gefahrenstoffen verseucht werden. Verseuchter/kontaminierter Boden muss gesondert entsorgt werden, was allerdings höhere Entsorgungskosten nach sich zieht.
Aufgrund eines steigenden Mangels an Entsorgungsplätzen sind auch die Entsorgungspreise in den letzten Jahren rasant gestiegen. So verzeichnete beispielsweise das bayrische Baugewerbe in den letzten Jahren einen Anstieg der Kosten von 10 - 15 % pro Jahr. Aktuell macht die Entsorgung der ausgehobenen Erde etwa 30 – 50 % der gesamten Erdarbeitungskosten aus.
Die schlechte Nachricht ist: Auch in der Zukunft werden die Kosten weiter steigen.
3. Verfüllarbeiten
Ist das Kellergeschoss fertig oder die Bodenplatte gegossen, kann mit der Verfüllung begonnen werden. Diese ist besonders wichtig in den Bereichen, die später einmal als befestigte Zufahrten, Fußwege oder Stellplätze genutzt werden sollen. Hier gibt es verschiedene Maßnahmen, um den Setzungsprozessen aufgrund von Witterungseinflüssen entgegenzuwirken.
Oft wird dazu ein filterstabiles, setzungsfreies Material wie Kiessand gewählt. Der aufbewahrte, kostbare Mutterboden kann zum Auffüllen rund um das Haus verteilt werden. So wird Pflanzen und Rasen ein besseres und schnelleres Wachstum ermöglicht.
Die Gründung bzw. das Fundament
Ist die Baugrube ausgehoben, kann man nicht einfach das Haus dort hineinbauen. Es fehlt zunächst ein konstruktiver und statischer Übergang zwischen Boden und Bauwerk, der den senkrechten und waagerechten physikalischen Kräften standhält, die Lasten aus dem Bauwerk aufnimmt und diese in eine oder beide Richtungen in den Untergrund ableitet.
Bei der Gründung des Hauses verbindet ein Fundament Bauwerk und Baugrund, optimalerweise ohne Nachteile in Form von Baumängeln und -schäden am Bauwerk oder der Umgebung. Abhängig von der Funktion des Gebäudes und der Bodenbeschaffenheit wird allgemein in zwei verschiedene Gründungsarten unterschieden:
- Flachgründung
Bei einer Flachgründung werden die Bauwerkslasten über horizontale Flächen in den Untergrund abgeleitet. Diese Art von Gründung ist typisch für Wohnhäuser und wird oftmals als Streifenfundament, Einzelfundament oder als Fundamentplatte umgesetzt. Genutzte Baustoffe sind Beton, Fassbeton oder Stahlbeton. - Tiefgründung
Tiefgründungen bestehen aus senkrechten Bauteilen, die die Bauwerkslasten weitestgehend über Reibungen an den Untergrund übertragen. Hier unterscheidet man in Pfähle, Brunnen oder Senkkästen, Schlitzwände, Fräswände oder Hochdruckvermörtelung. Baustoffe können hier Holz, Beton, Stahl, Faserbeton, Stahlbeton oder Mörtel sein.
Um die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten, sollte bei einer Gründung folgendes berücksichtigt werden:
- Die horizontale Kräfte der Umwelt, d.h. Wind-, Wasser-, Erddruck oder Erschütterungen und eine mögliche Schneelast im Winter
- Die zulässige Bodenpressung, um auftretende Setzungen auf ein unschädliches Maß zu begrenzen
- Die Lastenverteilung des Gebäudes (unterschiedliche Setzung verschiedener Bauteile auf gegebenenfalls inhomogenen Untergrund)
- Die Vermeidung der mit einem Frost-Tau-Wechsels verbundenen Hebungen und Senkungen oder der Umgang damit
- Ggf. die Sicherung der unter der Erdoberfläche gelegenen Hohlräume (Keller) gegen Auftrieb durch Grund-, Sicker- oder Flutwasser
- Die Dauerhaftigkeit der Baustoffe unter wechselfeuchten Bedingungen
Streifenfundamente sind schmal und langezogen und leiten die Linienlasten so in den Untergrund ab. Früher nutzte man Ziegel oder Naturziegel zur Herstellung eines Streifenfundaments, heute greift man auf Beton zurück, was diese Art von Fundament zu einer einfachen und kostengünstigen Option macht.
Auf dem Streifenfundament wird für gewöhnlich eine dünne, statisch nicht tragende Kellerbodenplatte aufgebracht – alternativ können die Wände auch auf dem Streifenfundament gemauert werden, wobei das Fundament breiter als die Mauer sein muss, um die Lasten besser zu verteilen.
Einzelfundamente werden vor allem bei punktartigen Belastungen eingesetzt, wenn Stützen die tragenden Bauteile sind. Der Grundriss der Gebäude ist dabei vor allem rechteckig oder quadratisch. Das ist vor allem bei Hallen, Garagen oder Carports der Fall. Bei Einzelfundamenten kann es vorkommen, dass Setzungen und Risse auftreten.
Die Plattengründung ist heutzutage sehr beliebt bei Bauherren und kommt zum Einsatz, wenn man auf die Unterkellerung verzichtet. Dabei dient die gesamte Grundrissfläche als Fundament. Diese Art der Gründung ist auch gemeint, wenn man umgangssprachlich von der Bodenplatte spricht. Ihr Vorteil ist das optimale Ausgleichen von Verformungsunterschieden, welches Setzungen und Risse vermindert.
Nicht immer hat man den optimalen Boden für den Bau des Traumhauses. So kann es sein, dass in größerer Tiefe bindige oder organische Böden mit geringen Tragfähigkeitseigenschaften vorkommen. Hier muss beispielsweise eine schwimmende Gründung angewendet werden, um die Lasten des Hauses an den Untergrund abzuleiten und gravierende Setzungen im Laufe der Jahre zu vermeiden.
Dabei wird eine größere Baugrube ausgehoben, welche dann mit einem Schotterpolter gefüllt wird. Durch die Bewehrung des Polsters wirkt die entstandene Gründungssohle als steifes Fundament und sorgt für eine gleichmäßige Lasteneinleitung mit geringeren Verformungen.
Ist die Gründung erfolgt und die Baugrube aufgefüllt, kann der eigentliche Bau des Hauses beginnen.
Schutz fürs Eigenheim
Möglichst schon beim Nach-Hause-kommen möchte man von einem Gefühl der Sicherheit begrüßt werden. Im Inneren des eigenen Hauses kann man aufatmen und sich entspannen.
Damit sich diese Vorstellung aber erfüllt, muss ein Eigenheim sicher gebaut sein.
Das Grundstück bebaubar machen
Der Weg zum Eigenheim beginnt nur in seltenen Fällen mit der Hausplanung oder Baufinanzierung. Normalerweise muss erstmal ein Bauplatz her, auf dem das Traumhaus dann errichtet werden soll.
Und selbst dann, kann nicht einfach mit den Mauerarbeiten begonnen werden.
Die Pflege des Eigenheims
Ist der Lebenstraum des Eigenheims erfüllt, sollen Wohnkomfort und Optik eines Neubaus möglichst lang erhalten bleiben.
Die Pflege des Eigenheims und dessen Werterhaltung beschäftigt jeden Immobilienbesitzer, ganz egal, ob er sein Einfamilienhaus irgendwann mal verkaufen möchte.
Akustischer Wohnkomfort
Raus aus der Miete, rein ins eigene Haus! Ein Grund ist auch die Sehnsucht nach Ruhe.
Nie wieder Getrampel, der viel zu laute Fernseher oder der wummernde Bass der Nachbarn. Akustischer Wohnkomfort lautet das Stichwort.
Die häufigsten Baumängel
Ein Hausbau, bei dem nichts schiefläuft, scheint es heutzutage nicht mehr zu geben. Kein Wunder, dass Baumängel zu den größten Sorgen von Bauherren zählen.
Wir klären über Fehler beim Hausbau und die häufigsten Baumängel auf und geben Tipps, was bei Pfusch am Bau zu tun ist!
Energieeffizientes Leben
Durch eine fehlende Lüftungsanlage oder falsches Lüft- & Heizverhalten kann es zu einem ungesunden Wohnklima und Schimmelbefall kommen.
Dabei ist doch ein optimales Raumklima ein wesentlicher Bestandteil der Wohnqualität und Behaglichkeit des Zuhauses.
Die Fenster- & Lichtplanung
Auch beim Hausbau sollte man die Wirkung von Licht auf die Wohnatmosphäre nicht unterschätzen, entscheidet es doch maßgeblich darüber, ob man sich im Eigenheim wohlfühlt oder nicht.
Wir erklären, was Sie bei der Lichtplanung im (Massiv-)Haus beachten müssen!